Aktivitäten des Turngaues Mittellahn im 2. Halbjahr 2020

Turngau Mittellahn

im Hessischen Turnverband

 

Aufgrund der Corona Pandemie und der weiterhin unsicheren Lage hat der Vorstand am Freitag, den 26.06.2020 in Anlehnung an den HTV beschlossen, fast alle Aktivitäten bis zum Jahresende zu canceln.

  • Abgesagt werden hiermit alle Gauwettkämpfe Gerätturnen, Fortbildungen, die Übungsleiter-Assistentenausbildung und das Herbsttreffen.
  • Die Verlängerung einer Lizenz kann im nächsten Jahr nachgeholt werden.
  • Die Jahrestagung der Übungsleiter/innen m/w im November wird nicht abgesagt. Sie kann, wenn notwendig auch digital erfolgen.
  • Das Bergturnfest am 29. und 30. August wird eventuell stattfinden, angepasst an die aktuelle Corona-Verordnung und die geltenden Abstands- und Hygieneregeln. Die veränderte Ausschreibung wird in diesem Fall auf der Homepage veröffentlicht. Als Event im Freien möchten wir unseren Mitgliedern eine Möglichkeit geben, gemeinschaftlich, wenn auch mit Abstand an einem Wettkampf teilnehmen zu können und einen schönen Tag auf dem Mensfelder Kopf zu verbringen. Nach den Sommerferien wird auf unserer Homepage, leider kurzfristig die Information stehen, ob wir das Bergturnfest durchführen können, bzw. dürfen.

In der Hoffnung, dass Alles sich zum Guten wendet wünscht der Turngauvorstand allen Mitgliedsvereinen Durchhaltevermögen und viel positive Energie!

Im Namen des Turngauvorstandes

Gabriele Druck-Wagner, Vorsitzende

Der HTJ-Erlebnis-Sommer!

Aufgrund der immer noch andauernden Corona-Pandemie fallen hessenweit in diesem Jahr viele Freizeit- und Ferienangebote für Kinder und Jugendlichen aus. Auch die Hessische Turnjugend ist davon betroffen und kann dieses Jahr nicht wie gewohnt Camps und Freizeiten in TZA stattfinden lassen.

Um den Familien, Kindern und Jugendlichen trotzdem gegen die Langeweile in den Sommerferien auszuhelfen, haben wir als HTJ eine kostenfreie Alternative für die Sommerferien entworfen: Den HTJ-Erlebnis-Sommer! Weiterlesen

Aktualisierung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, Finanzhilfen

Am 10. Juni hat die Hessische Landesregierung eine Neufassung der Corona-Kontakt-
und Betriebsbeschränkungsverordnung veröffentlicht. Diese betreffen insbesondere
die Kontaktbeschränkungen sowie den Bereich der Kitas und Schulen. Darüber hinaus
beinhalten die Änderungen zahlreiche weitere Lockerungen für den Sport, die
überwiegend ab morgen, 11. Juni 2020, gelten.
Sie finden diese Verordnung hier

Hilfsprogramm

** Ein aktueller Hinweis zu einem Hilfsprogramm im Rahmen der Corona-Pandemie **

Im Rahmen des Ende März auf Landesebene verabschiedeten Nachtragshaushalts wurden bereits Mittel zur Unterstützung von Vereinen vorgesehen, die durch die Corona-Pandemie und damit ausfallende Veranstaltungen in ihrer Existenz bedroht sind. Die Hessische Landesregierung hat nun die Grundzüge des Programms vorgestellt. Alle gemeinnützigen Vereine, die durch die Pandemie in ihrer finanziellen Existenz bedroht sind, können jeweils bis zu 10.000 Euro beantragen. Ganz gleich ob Sport, Kultur, Natur, der Sozialbereich oder die Nachbarschaftshilfe, die rund 41.000 hessischen Vereine sollen ihre wichtige Arbeit vor Ort auch über die aktuelle Krise hinaus fortführen können.
Die Richtlinien für das Programm werden aktuell im Finanzministerium final ausgearbeitet und in Kürze veröffentlicht. Die Soforthilfe ist dann ab dem 1. Mai 2020 beim jeweils zuständigen Ministerium zu beantragen, der Antrag ist unter www.corona.hessen.de abrufbar.
Gemeinnützige Sportvereine stellen den Antrag beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport unter corona-vereinshilfe@sport.hessen.de